Aufenthalt in der Schweiz

Visum

In der Regel erhalten Sie ein Visum für einen Jahreskurs bei uns.
Beachten Sie dazu die je nach Herkunftsland unterschiedlichen Bestimmungen. Siehe dazu die Einreisebestimmungen des Bundes.
Entscheidend ist, dass Sie alle Bestimmungen korrekt einhalten.

Bis zum Erhalt eines Visums können 2 Wochen bis 3 Monate vergehen. Ein Visum ist für maximal 365 Tage gültig. In diese 365 Tage eingerechnet ist auch Ihre Prüfungszeit!
Für Teilnehmende ohne Visumspflicht gibt es keine Beschränkungen.

Meldepflicht

Alle Studierenden (auch mit EU-Staatsangehörigkeit) haben sich innerhalb von 14 Tagen
persönlich bei der Einwohnerkontrolle ihrer Wohngemeinde zu melden, da alle
Aufenthalte zu Studienzwecken oder Praktikumstätigkeiten meldepflichtig sind sofern sie
länger als drei Monate oder 90 Arbeitstage dauern. Um eine Aufenthaltsbewilligung von den
kantonalen Behörden zu erhalten, sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Gültigen Reisepass/Identitätskarte
  • Wohnungsmietvertrag
  • Arbeitsvertrag/ bzw. Schulbestätigung
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (CHF 1’750.- pro Monat, z.B. Kontoauszug)
  • Bearbeitungs- und Ausstellungsgebühr (je nach Herkunftsland ca. CHF 20.- bis 150.-)
  • Bürger aus Drittstaaten bringen zudem eine Ermächtigung zur Visumserteilung und einen Nachweis der Versicherung mit.

Krankenkasse

Es ist gesetzlich vorgegeben, dass alle Leute, welche sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten, eine Krankenversicherung haben müssen. Ausländische Gaststudierende sind also bei einem Aufenthalt
ab 3 Monaten verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse für eine Grundversicherung anzumelden. Die Schweizer Versicherungen sind verpflichtet, alle Personen ohne Bedingungen und Wartefrist in die Grundversicherungen aufzunehmen. Wenn Sie einen entsprechenden Nachweis über Ihre Kranken- und Unfallversicherung im Heimatland erbringen, können Sie von der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz befreit werden. Überprüfen Sie bitte vor der Abreise Ihren allgemeinen Versicherungsschutz und klären Sie mit Ihrer Versicherung ab, inwieweit Ihr persönlicher Versicherungsschutz während der Dauer des Aufenthaltes in der Schweiz ausreicht. Die Studierenden sind für sämtliche Versicherungen, insbesondere Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung, selbst verantwortlich. Sollten Sie für Ihren Aufenthalt in der Schweiz ein Visum benötigen, müssen Sie den Versicherungsnachweis schon beim Visum-Antrag erbringen.

Militärdienst (nur für Schweizer Bürger)

Die Zeit zwischen Berufsmatura oder Matura und Studienbeginn genügt in den meisten Fällen nicht, um die Rekrutenschule ohne Überschneidung zu absolvieren. Wichtig ist, dies so früh wie möglich zu planen und sich mit der Koordinationsstelle Studium/Militär der ETH oder der Zentralen Studienberatung der UZH in Verbindung zu setzen.

  1. Einlegen eines Zwischenjahres: Während dieser Zeit können Sie die RS absolvieren
    und die verbleibende Zeit für Sprachaufenthalte, Praktika, Zwischenjobs oder für Ferien
  2. Weitermachen: Neu können Sie die Ausbildung zum Unteroffizier, höheren Unteroffizier
    oder Offizier an einem Stück absolvieren. Beispielsweise dauert die Ausbildung vom Rekrut
    bis zum Leutnant insgesamt ein Jahr. So bildet die Kaderlaufbahn eine attraktive Alternative
    für ein intensives Zwischenjahr.
  3. Dienst an einem Stück: Eine weitere Alternative ist die Verpflichtung als Durchdiener.
    Sie leisten Ihren gesamten Militärdienst an einem Stück und müssen danach keinen
    Wiederholungskurs mehr absolvieren.
    Somit gibt es während des anschliessenden Studiums keinerlei Überschneidungen.
  4. Fraktionierung: In begründeten Fällen, z.B. wegen des Studiums, kann ein Soldat die
    RS einmal unterbrechen und somit in 2 Teilen absolvieren

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